IDM Music Fund

Der Förderfonds für Musikprojekte in Südtirol

Der IDM Music Fund unterstützt jährlich musikalische Gesamt- und Teilprojekte, die zur Stärkung Südtirols als Musikstandort auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene beitragen. Gefördert werden Musikschaffende und Produzent:innen unabhängig von ihrem Wohn- oder Firmensitz. Voraussetzung ist eine nachweisbare lokale Wertschöpfung, also geplante Projektausgaben in Südtirol, die den lokalen Musiksektor stärken.

Der Music Fund Südtirol verfügt aktuell über eine Gesamtförderbudget von 275.000 Euro. Es sind jährlich zwei Fördercalls vorgesehen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt.

IDM begleitet die Antragsteller:innen durch alle Phasen des Förderprozesses – von der Erstberatung über die Antragstellung bis hin zur Förderzusage, zur Prüfung der Projektfortschritte und zur Auszahlung.

Die Antragsstellung erfolgt digital über ein Online-Portal. IDM bereitet die eingereichten Musikprojekte zur fachlichen Prüfung durch ein unabhängiges Expert:innengremium auf. Gemeinsam mit IDM analysiert dieses Gremium die Projekte und bewertet sie nach ihrem kulturellen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Wert. Auf Grundlage der daraus abgeleiteten Förderempfehlung entscheidet IDM über die Vergabe der Beiträge im Rahmen der Musikförderung. 

©Rosario Multari

Der IDM Music Fund fördert folgende Bereiche:

  • Entwicklung und Vorproduktion musikalischer Werke
  • Aufnahmen
  • Postproduktion

6 Schritte: vom Antrag bis zur Auszahlung

1.

Verpflichtendes Beratungsgespräch und Online-Antragstellunge

2.

Beurteilung des Projekts durch IDM und ein beratendes Expertengremium, Übermittlung der grundsätzlichen Förderzusage (bei positiver Bewertung)

3.

Unterzeichnung des Fördervertrags und der definitiven Förderbedingungen

4.

Auszahlung der Förderraten je nach Projektfortschritt

5.

Bei Projektabschluss: Schlusskostenprüfung (insbesondere auf Erfüllung des Territorialeffekts) durch die beauftragte Prüfgesellschaft

6.

Nach erfolgter Rechnungsprüfung des Projekts: Auszahlung der letzten Förderrate

Antrag und Fristen

Den Förderantrag darf erst nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch gestellt werden. Der Antrag wird online gestellt.

Zur Musikförderung

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Zu den Einrichtfristen

 

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